Ausgabe
- Ausschließen, dass eine Website vom Webzugriffsschutz gemeldet wird
- Zugriff auf eine bekanntermaßen sichere Website zulassen
Lösung
Verwandte Lösungen: Home and small office users | Non-managed users
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Übersicht der geöffneten Richtlinien.
ESET PROTECT
Klicken Sie auf Konfiguration → Erweiterte Einstellungen.

ESET PROTECT On-Prem
Klicken Sie auf Policies.

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Wählen Sie die Richtlinie aus, die auf die Geräte angewendet wird, auf denen Sie die Website entsperren möchten: Klicken Sie unter Richtlinien auf die entsprechende Richtlinienkategorie, klicken Sie auf die Richtlinie und dann auf Bearbeiten.

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Klicken Sie auf Einstellungen, erweitern Sie Schutz, klicken Sie auf Webzugriffsschutz und klicken Sie auf Bearbeiten neben Adressliste unter URL-Listenverwaltung.

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Klicken Sie im Dialogfeld Adressliste auf Liste der von der Inhaltsprüfung ausgeschlossenen Adressen → Bearbeiten.

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Klicken Sie im Dialogfeld Liste bearbeiten auf Hinzufügen.

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Geben Sie im Dialogfeld Maske hinzufügen den Link der Website ein, die Sie freischalten möchten, oder kopieren/einfügen Sie ihn. Um mehrere Websites hinzuzufügen, klicken Sie auf Mehrere Werte eingeben, geben Sie die Website-Links ein oder kopieren/fügen Sie sie ein und wählen Sie ein Trennzeichen für mehrere Werte. Klicken Sie auf OK.

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Klicken Sie im Dialogfeld Liste bearbeiten auf Speichern.

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Klicken Sie im Dialogfeld " Adressliste" auf Speichern.

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Klicken Sie auf Fertig stellen.
